KFW Förderung für Pelletheizungen und Solar 2025

Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm

BEG-Förderung Pelletheizungen und Solar

Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm

Staatliche Förderungen im Überblick

Die Deutsche Bundesregierung bietet aktuell besonders attraktive Förderungen
für das Heizen mit Holzpellets, Solaranlagen und Wärmepumpen an.

Die staatlichen Zuschüsse gelten für Anträge ab 01.01.2024

foerderung-pelletheizung-solar
BEG Förderung beim Heizungstausch
bis zu 70%
BEG Förderung beim Heizungstausch in Mietobjekten
30%

EINMALIG: SOLARvent Pelletheizungen sind auch als Selbstbauprojekt förderfähig!

BEG Förderung auch im begleiteten Selbsteinbau

Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das BafA haben das begleitete Selbstbaukonzept von SOLARvent bereits im Januar 2001 im Detail geprüft und die Förderfähigkeit des von SOLARvent angebotenen Selbsteinbaus von Heizungs-/ und Solarthermieanlagen ausdrücklich bestätigt. Sämtliche von SOLARvent gelieferte Materialien – und nur diese – sind damit auch im Selbsteinbau vollständig förderfähig. Die Kosten der erbrachten Eigenleistung können jedoch nicht angesetzt werden. Durch diese Genehmigung ist es unseren Kunden auch unter den Bedingungen der ab 2021 geltenden BEG-Förderung weiterhin möglich, die Anlagen selbst zu installieren und die Zuschüsse zu erhalten.

Zusammensetzung der KfW Fördersätze

Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei einer Wohneinheit)

Investitions-
kosten (brutto)
1. WE
30 % Förderung
1. WE
50 % Förderung
1. WE
60 % Förderung
1. WE
70 % Förderung
15.000 €4.500 €7.500 €9.000 €10.500 €
17.500 €5.250 €8.750 €10.500 €12.250 €
20.000 €6.000 €10.000 €12.000 €14.000 €
22.500 €6.750 €11.250 €13.500 €15.750 €
25.000 €7.500 €12.500 €15.000 €17.500 €
27.500 €8.250 €13.750 €16.500 €19.250 €
30.000 €9.000 €15.000 €18.000 €21.000 €
32.500 €9.000 €15.000 €18.000 €21.000 €
35.000 €9.000 €15.000 €18.000 €21.000 €

Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei zwei Wohneinheiten)

Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für zwei Wohneinheiten:

Investitions-
kosten (brutto)
1. WE
30 % Förderung
1. WE
50 % Förderung
1. WE
60 % Förderung
1. WE
70 % Förderung
27.500 €8.250 €11.000 €12.375 €13.750 €
30.000 €9.000 €12.000 €13.500 €15.000 €
32.500 €9.750 €13.000 €14.625 €16.250 €
35.000 €10.500 €14.000 €15.750 €17.500 €
37.500 €11.250 €15.000 €16.875 €18.750 €
40.000 €12.000 €16.000 €18.000 €20.000 €
42.500 €12.750 €17.000 €19.125 €21.250 €
45.000 €13.500 €18.000 €20.250 €22.500 €
47.500 €13.500 €18.000 €20.250 €22.500 €

Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei drei Wohneinheiten)

Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für drei Wohneinheiten:

Investitions-
kosten (brutto)
1. WE
30 % Förderung
1. WE
50 % Förderung
1. WE
60 % Förderung
1. WE
70 % Förderung
25.000 €7.500 €9.167 €10.000 €10.833 €
30.000 €9.000 €11.000 €12.000 €13.000 €
35.000 €10.500 €12.833 €14.000 €15.167 €
40.000 €12.000 €14.667 €16.000 €17.333 €
45.000 €13.500 €16.500 €18.000 €19.500 €
50.000 €15.000 €18.333 €20.000 €21.667 €
55.000 €16.500 €20.167 €22.000 €23.833 €
60.000 €18.000 €22.000 €24.000 €26.000 €
65.000 €18.000 €22.000 €24.000 €26.000 €

Voraussetzung für die Pelletkessel-Förderung

Unsere SOLARvent iQ 3.0 Pelletheizungen (iQ 150 | iQ 200 | iQ 300) erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung und sind selbstverständlich auch als förderfähige Kessel gelistet. 

Wichtige Fördervoraussetzung: 
Bei Pelletkessel ist ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter / kW Nennleistung notwendig.

Wie bekommst Du jetzt die KfW Förderung?

Bevor Du Deinen KfW-Zuschuss beantragen kannst, musst Du eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen wie SOLARvent beauftragen. Diese erstellen für Dich die Bestätigung zum Antrag (BzA).

Die BzA enthält alle wichtigen Informationen zur geplanten Heizung, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Wir empfehlen Dir, die förderfähigen Kosten großzügig, aber realistisch zu kalkulieren. Falls Du später zusätzliche Kosten hast, kannst Du nur bis zur ursprünglich beantragten Summe gefördert werden.

Voraussetzungen für den Antrag

Damit Du Deinen Zuschuss beantragen kannst, benötigst Du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Das bedeutet: Der Vertrag mit Deinem Fachunternehmen tritt erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung bewilligt hat. Außerdem muss im Vertrag stehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird – dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Für die Antragstellung brauchst Du die BzA-ID (eine 15-stellige Nummer), die Du von uns erhältst.

Wichtige Fristen

  • Deine Förderzusage ist nur für eine begrenzte Zeit gültig. Die genaue Frist für den Nachweis Deines Vorhabens findest Du in Deinem KfW-Zuschussbescheid unter „Nachweise einreichen“.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur, wenn Dein Vorhaben bis zur Frist abgeschlossen ist und Du den Antrag auf Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt hast.
  • Nach der Förderzusage hast Du 36 Monate Zeit, um Dein Vorhaben vollständig abzuschließen.

Sobald Du die Zusage für den Zuschuss erhalten hast, kannst Du mit dem Einbau der Heizung starten!

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitEffektiver Jahreszins
4 – 5 Jahre5 Jahre1 Jahr0,01 %
6 – 10 Jahre10 Jahre1 – 2 Jahre0,34 %
11 – 25 Jahre10 Jahre1 – 3 Jahre1,41 %
26 – 35 Jahre10 Jahre1 – 5 Jahre1,57 %

Dein passender Ergänzungskredit zur Zuschussförderung

  • Zuerst beantragt Du die Zuschussförderung zum Heizungstausch (KfW 458)
  • Ist dieser bewilligt, kannst Du bei der KfW einen Ergänzungskredit beantragen (KfW 358)
  • Der Zuschuss kann als Sondertilgung des Kredits genutzt werden, um die Laufzeit des Kredits zu verringern

Bei einer Laufzeit von nur fünf Jahren betragen die Zinsen nur 0,01 % und bei einer Laufzeit zwischen sechs und zehn Jahren bei 0,34 % bei einer Laufzeit von 11-25 Jahren betragen die Zinsen immer noch nur 1,57 %.

Die hier aufgeführten Informationen können Änderungen unterliegen und sind ohne Gewähr. 

Hinweis: Die genannten Zinssätze können je nach individueller Bonität und Marktentwicklung variieren. Es empfiehlt sich, die aktuellen Konditionen direkt bei der KfW oder Ihrem Finanzierungspartner zu.

NUR KURZ – BEVOR DU GEHST …


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