KFW Förderung für Pelletheizungen und Solar 2025
Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm
BEG-Förderung Pelletheizungen und Solar
Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm

Staatliche Förderungen im Überblick
Die Deutsche Bundesregierung bietet aktuell besonders attraktive Förderungen
für das Heizen mit Holzpellets, Solaranlagen und Wärmepumpen an.
Die staatlichen Zuschüsse gelten für Anträge ab 01.01.2024

- Wenn Du Deine alte Öl-, Nachtspeicher, Kohle- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung durch eine umweltfreundliche Pelletheizung ersetzt, dann beträgt der KfW Zuschuss 30 % der Investitionssumme.
- Tipp: Kombination mit Solar oder BWP
Baust Du zusätzlich zur Pelletheizung auch noch Vakuumröhrenkollektoren ein oder eine Brauchwasserwärmepumpe dann handelt es sich hierbei um eine sog. EE-Hybridheizung mit Biomasse. In diesem Fall erhöht sich die Förderung auf insgesamt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. - Der Staat bietet einen einkommensabhängigen Zuschuss mit dem weitere 30% Förderung möglich sind (maximal 70% Gesamtförderung).
- Wenn Du eine alte Öl-, Nachtspeicher, Kohle- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung durch eine umweltfreundliche Pelletheizung ersetzt, dann beträgt der KfW Zuschuss 30 % der Investitionssumme.
EINMALIG: SOLARvent Pelletheizungen sind auch als Selbstbauprojekt förderfähig!
BEG Förderung auch im begleiteten Selbsteinbau
Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das BafA haben das begleitete Selbstbaukonzept von SOLARvent bereits im Januar 2001 im Detail geprüft und die Förderfähigkeit des von SOLARvent angebotenen Selbsteinbaus von Heizungs-/ und Solarthermieanlagen ausdrücklich bestätigt. Sämtliche von SOLARvent gelieferte Materialien – und nur diese – sind damit auch im Selbsteinbau vollständig förderfähig. Die Kosten der erbrachten Eigenleistung können jedoch nicht angesetzt werden. Durch diese Genehmigung ist es unseren Kunden auch unter den Bedingungen der ab 2021 geltenden BEG-Förderung weiterhin möglich, die Anlagen selbst zu installieren und die Zuschüsse zu erhalten.

Zusammensetzung der KfW Fördersätze
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 30 % für die Installation eines neuen Heizsystems wie Pelletkessel, Wärmepumpe oder Solaranlage zu erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist für private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude zugänglich.
Wenn selbstnutzende Eigentümer ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung gegen eine neue ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen, können sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Bonus von 20 % erhalten. Für Pelletheizungen ist die Voraussetzung, dass sie in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe installiert werden.
Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu insgesamt 40.000 € erhalten bei Selbstnutzung einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %.
Die Fördersätze sind miteinander kombinierbar und in Summe maximal 70 % Förderung möglich.
Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei einer Wohneinheit)
Investitions- kosten (brutto) | 1. WE 30 % Förderung | 1. WE 50 % Förderung | 1. WE 60 % Förderung | 1. WE 70 % Förderung |
---|---|---|---|---|
15.000 € | 4.500 € | 7.500 € | 9.000 € | 10.500 € |
17.500 € | 5.250 € | 8.750 € | 10.500 € | 12.250 € |
20.000 € | 6.000 € | 10.000 € | 12.000 € | 14.000 € |
22.500 € | 6.750 € | 11.250 € | 13.500 € | 15.750 € |
25.000 € | 7.500 € | 12.500 € | 15.000 € | 17.500 € |
27.500 € | 8.250 € | 13.750 € | 16.500 € | 19.250 € |
30.000 € | 9.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
32.500 € | 9.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
35.000 € | 9.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei zwei Wohneinheiten)
Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für zwei Wohneinheiten:
Investitions- kosten (brutto) | 1. WE 30 % Förderung | 1. WE 50 % Förderung | 1. WE 60 % Förderung | 1. WE 70 % Förderung |
---|---|---|---|---|
27.500 € | 8.250 € | 11.000 € | 12.375 € | 13.750 € |
30.000 € | 9.000 € | 12.000 € | 13.500 € | 15.000 € |
32.500 € | 9.750 € | 13.000 € | 14.625 € | 16.250 € |
35.000 € | 10.500 € | 14.000 € | 15.750 € | 17.500 € |
37.500 € | 11.250 € | 15.000 € | 16.875 € | 18.750 € |
40.000 € | 12.000 € | 16.000 € | 18.000 € | 20.000 € |
42.500 € | 12.750 € | 17.000 € | 19.125 € | 21.250 € |
45.000 € | 13.500 € | 18.000 € | 20.250 € | 22.500 € |
47.500 € | 13.500 € | 18.000 € | 20.250 € | 22.500 € |
Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei drei Wohneinheiten)
Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für drei Wohneinheiten:
Investitions- kosten (brutto) | 1. WE 30 % Förderung | 1. WE 50 % Förderung | 1. WE 60 % Förderung | 1. WE 70 % Förderung |
---|---|---|---|---|
25.000 € | 7.500 € | 9.167 € | 10.000 € | 10.833 € |
30.000 € | 9.000 € | 11.000 € | 12.000 € | 13.000 € |
35.000 € | 10.500 € | 12.833 € | 14.000 € | 15.167 € |
40.000 € | 12.000 € | 14.667 € | 16.000 € | 17.333 € |
45.000 € | 13.500 € | 16.500 € | 18.000 € | 19.500 € |
50.000 € | 15.000 € | 18.333 € | 20.000 € | 21.667 € |
55.000 € | 16.500 € | 20.167 € | 22.000 € | 23.833 € |
60.000 € | 18.000 € | 22.000 € | 24.000 € | 26.000 € |
65.000 € | 18.000 € | 22.000 € | 24.000 € | 26.000 € |

Voraussetzung für die Pelletkessel-Förderung
Unsere SOLARvent iQ 3.0 Pelletheizungen (iQ 150 | iQ 200 | iQ 300) erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung und sind selbstverständlich auch als förderfähige Kessel gelistet.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Bei Pelletkessel ist ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter / kW Nennleistung notwendig.
- Bei 15,9 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 477 Litern erforderlich (z.B. KER 500)
- Bei 20,0 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 600 Litern erforderlich (z.B. KER 800)
- Bei 30,0 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 900 Litern erforderlich (z.B. KER 1.000)
Wie bekommst Du jetzt die KfW Förderung?
Bevor Du Deinen KfW-Zuschuss beantragen kannst, musst Du eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen wie SOLARvent beauftragen. Diese erstellen für Dich die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Die BzA enthält alle wichtigen Informationen zur geplanten Heizung, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Wir empfehlen Dir, die förderfähigen Kosten großzügig, aber realistisch zu kalkulieren. Falls Du später zusätzliche Kosten hast, kannst Du nur bis zur ursprünglich beantragten Summe gefördert werden.
Voraussetzungen für den Antrag
Damit Du Deinen Zuschuss beantragen kannst, benötigst Du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Das bedeutet: Der Vertrag mit Deinem Fachunternehmen tritt erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung bewilligt hat. Außerdem muss im Vertrag stehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird – dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Für die Antragstellung brauchst Du die BzA-ID (eine 15-stellige Nummer), die Du von uns erhältst.
Wichtige Fristen
- Deine Förderzusage ist nur für eine begrenzte Zeit gültig. Die genaue Frist für den Nachweis Deines Vorhabens findest Du in Deinem KfW-Zuschussbescheid unter „Nachweise einreichen“.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur, wenn Dein Vorhaben bis zur Frist abgeschlossen ist und Du den Antrag auf Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt hast.
- Nach der Förderzusage hast Du 36 Monate Zeit, um Dein Vorhaben vollständig abzuschließen.
Sobald Du die Zusage für den Zuschuss erhalten hast, kannst Du mit dem Einbau der Heizung starten!

Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Effektiver Jahreszins |
---|---|---|---|
4 – 5 Jahre | 5 Jahre | 1 Jahr | 0,01 % |
6 – 10 Jahre | 10 Jahre | 1 – 2 Jahre | 0,34 % |
11 – 25 Jahre | 10 Jahre | 1 – 3 Jahre | 1,41 % |
26 – 35 Jahre | 10 Jahre | 1 – 5 Jahre | 1,57 % |
Dein passender Ergänzungskredit zur Zuschussförderung
- Zuerst beantragt Du die Zuschussförderung zum Heizungstausch (KfW 458)
- Ist dieser bewilligt, kannst Du bei der KfW einen Ergänzungskredit beantragen (KfW 358)
- Der Zuschuss kann als Sondertilgung des Kredits genutzt werden, um die Laufzeit des Kredits zu verringern
Bei einer Laufzeit von nur fünf Jahren betragen die Zinsen nur 0,01 % und bei einer Laufzeit zwischen sechs und zehn Jahren bei 0,34 % bei einer Laufzeit von 11-25 Jahren betragen die Zinsen immer noch nur 1,57 %.
Die hier aufgeführten Informationen können Änderungen unterliegen und sind ohne Gewähr.
Hinweis: Die genannten Zinssätze können je nach individueller Bonität und Marktentwicklung variieren. Es empfiehlt sich, die aktuellen Konditionen direkt bei der KfW oder Ihrem Finanzierungspartner zu.